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   OLG Hamm, 06.02.2018 - III-1 Vollz (Ws) 550/17   

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https://dejure.org/2018,21321
OLG Hamm, 06.02.2018 - III-1 Vollz (Ws) 550/17 (https://dejure.org/2018,21321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.2018 - III-1 Vollz (Ws) 550/17 (https://dejure.org/2018,21321)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - III-1 Vollz (Ws) 550/17 (https://dejure.org/2018,21321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sicherungsverwahrungsvollzug; kein Betretungsverbot für die Zimmer der Sicherungsverwahrten; Abstandsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Sicherungsverwahrten auf zeitlich begrenzte Betretungsverbote ihres Zimmers; Rechtsfolgen der Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz bei gleichzeitigem Mitführen von Betäubungsmitteln

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Sicherungsverwahrten auf zeitlich begrenzte Betretungsverbote ihres Zimmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf ein zeitlich begrenztes Betretungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 49
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.05.1996 - 2 BvR 727/94

    Betreten von Hafträumen ohne vorheriges Anklopfen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 550/17
    Wie bei Hafträumen von Strafgefangenen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.05.1996 - 2 BvR 727/94 -, juris) liegt auch für die Zimmer der Sicherungsverwahrten im Sinne von § 14 SVVollzG NRW bei Beachtung des Willkürverbots und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Grundrechtseingriff nicht schon darin, dass ein Vollzugsbediensteter diese Räume betritt.

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht - für den Bereich der Strafgefangenen - in seiner Entscheidung vom 30.05.1996 - 2 BvR 727/94 - ausgeführt:.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 550/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Notwendigkeit eines vom Strafvollzug namentlich unter Beachtung des Abstandsgebotes abgegrenzten gesonderten Vollzuges der Sicherungsverwahrung (BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, juris), welche mit dem SVVollzG NRW umgesetzt worden ist.
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 550/17
    "Der Vorbehalt des Gesetzes gilt, wie heute allgemein anerkannt ist, auch für Eingriffe in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen von Strafgefangenen (BVerfGE 33, 1 ff.).
  • LG Aachen, 29.08.2013 - 33i StVK 513/13

    Haftraum, Zimmer, Privatsphäre, Hausrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.02.2018 - 1 Vollz (Ws) 550/17
    Hier hat die Strafvollstreckungskammer Arnsberg durch den angefochtenen Beschluss nicht nur eine von der Rechtsprechung einer anderen Strafvollstreckungskammer - namentlich der Strafvollstreckungskammer Aachen im Hinblick auf den dortigen Beschluss vom 29.08.2013 (33i StVK 513/13, juris) abweichende Entscheidung getroffenen, so dass die Gefahr sich unterschiedlich entwickelnder Rechtsprechung besteht.
  • OLG Hamm, 23.11.2023 - 1 Vollz 564/23

    Aufschluss zwischen 05:45 Uhr und 06:00 Uhr; Nachtruhe; Vitalitätskontrolle;

    Mithin steht der Vollzugsanstalt bei der allgemeinen Organisation des Vollzugs der Sicherungsverwahrung selbstverständlich - wie die Strafvollstreckungskammer zutreffend ausgeführt hat - ein Organisationsermessen zu, welches im Lichte der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bewerten und der Rechtfertigung der Sicherungsverwahrung als präventivem Freiheitsentzug einerseits sowie den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits gerecht werden muss (vgl. NRW LT-Drs. 16/1435, S. 59; vgl. Senat, Beschluss vom 06. Februar 2018 - III-1 Vollz (Ws) 550/17, NStZ 2019, 49).
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